Die dem Appellationsrat von Burgsdorf erteilte Erlaubnis, sich auf ein Jahr mit dem zur Reichskammergerichtsvisitation und Revision bestimmten Subdelegate, Geheimen Rats Wurmb nach Wetzlar zu begeben, ingleichen die in der Folge teils Bernhard August Ludwig Graf von Zech, teils anderen Personen bewilligte Admissio ad acta zu Wetzlar, Wien und Regensburg

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Sächsisches Staatsarchiv
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