Wern(h)er Kloith (Cloith), Gograf zum Sandtwelle und Hastehusen, bezeugt, dass am 22. April am gemeinen Landgodinck zu Sandtwelle der Fürsprech Albert (van den) Kreteer (Creteer), Bürger zu Stenforde, ein an Hinrick Borcherdinck bestadetes Urteil erbeten habe, und dass in dem nächsten Landgoding auf Antrag des Fürsprechs Johan Wiggerinck, Bürger zu Steinforde, die Frage, ob ein Landstück, das 12 bis 15 Jahre lang eine Landwehr gewesen sei, die eine Brede Land ganz geteilt hätte, zehntpflichtig sei, von Hinrick Borchart dahin beantwortet wurde, dass es zehntpflichtig sei, wenn der Zehntmann nicht das Gegenteil beweisen könne. Kornoten: Werner Kock, Vetter des Ausstellers, Hinricus Welsinck, Richter zu Metelen. Der Aussteller siegelt. am dinstage im hilligen pfinxtern