Johann de Gruttere und Regele, seine Ehefrau, beurkunden, dass sie von der Äbtissin Fye von Mallinchrode und dem Stifte zu Heirke das Gut zu Heirke auf ihrer beider Leben empfangen haben und dafür der Äbtissin und den Jungfrauen die Grut zum Bierbrauen unentgeldlich liefern sollen. Freitags nach Pfingsten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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