Vor Wilhem von Hamboich, Schultheiß, und 6 benannten Schöffen des Gerichts und der Herrlichkeit Kerpen Wilhelm Schalck, Ciriax Gotzenkirchen, Hans Seger, Dietrich Rumpelt, Johann Schmit, Gert von Unnawe überträgt Johan Weffer zu Moedtradt (= Möderath) mit Einwilligung seiner benannten Vorkinder, Kinder und Schwiegerkinder dem Capitel von Kerpen für 24 Rthlr. eine Erbrente von jährlich 1 Malter Weizen, wofür er 3 1/2 Viertel und 1 Höstert ("hoestert") Ackerland, nach Lage näher benannt, zum Unterpfand stellt. Geben Im Iair Dausent Vunfhundert Dreiondseszich am zwelfften dag des Monatz Aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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