Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen verpflichten sich, nachdem ihre gewöhnliche Stadtsteuer dem Grafen Eitel Friedrich zu Zollern als Mannlehen überlassen worden ist, diesem die genannte Steuer jedes Jahr künftig, wie auch schon bisher, bis zu der rechtlichen Entsetzung oder Widerlösung auszuzahlen.