Albrecht von Bunkhofen (bunckoffen) reversiert gegen Claus Mutz, genannt Sailer, Bürger zu Buchhorn über den Empfang von 10 lb d Landeswährung für einen ewigen Zins in Höhe von 10 ß d Landeswährung, zahlbar jährlich an Martini, aus seinem J. Ackerland zu Bunkhofen (bunckoffen), zwischen Paul Eberlins und seinem Acker gelegen. Für den Fall, daß die Zahlung unterbleibt, kann Ausst. den Acker als Pfand angreifen. Rückkaufmöglichkeit besteht jährlich auf Martini.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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