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König Heinrich IV. verleiht Abt Siegfried [von Eppstein] von Fulda einen Wildbann in einem dem Kloster Fulda gehörenden Forst, dessen Grenzen im folgenden beschrieben werden. Innerhalb dieses Bezirks haben die Äbte das alleinige Recht zur Jagd und zum Fischfang, auch auf Eigengütern, Lehen und Vogteien anderer Personen.

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Staatsarchiv Würzburg
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