Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg, Graf von Mark, bekundet, daß die von den Jülicher Landständen auf dem letztabgehaltenen Landtag bzw. danach ihren Ausschußmitgliedern für die kommenden zwölf Jahre bewilligte Akzise zum Bau von Landesfestungen ihre Privilegien nicht beeinträchtigen soll. Die Akzisetarife sind im einzelnen (u.a. "van eynem hamell eyn albus") eingerückt.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view