Heimatrechtsverleihung in Damm an den Taglöhner Nikolaus Schneider, gelöstes Verlöbnis mit Elisabetha, geb. Schmittner, aus Damm, Verehelichung mit Margaretha, geb. Spangenberger, aus Damm
Vollständigen Titel anzeigen
SSAA, AM 9379
AM Ansässigmachungen
Ansässigmachungen
1852
Landgericht Aschaffenburg
Archivale
Buchstabe: S
Name Antragsteller: Schneider Nikolaus
Name Antragsteller: Schneider Nikolaus
Schmittner Elisabetha (*1828 in Damm) - Gelöstes Verlöbnis
Schneider Anna (*1861) - Tochter AS
Schneider Elisabetha (*1863) - Tochter AS
Schneider Johann (*1853) - Sohn AS
Schneider Karolina (*1869) - Tochter AS
Schneider Katharina (*1870) - Tochter AS
Schneider Margaretha (*1858) - Tochter AS
Schneider Nikolaus (*1854) - Sohn AS
Schneider Peter (*1866) - Sohn AS
Schmerlenbach 1880 ca. - Alois Maier - Zielort der Tochter
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
27.03.2025, 11:33 MEZ