A 31 - Evangelisches Stift Tübingen (Bestand)
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A 31
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> A - Württembergische Kirchenleitung
1605-1933
Einleitung: In den Jahren nach 1950 wurde von Dekan i.R. D.Dr. Martin Leube, Korntal, ein erster Versuch unternommen, die Akten über Stift und Seminar zu ordnen. Im allgemeinen wurden die Bunde jedoch nur nach der Nummer des Registraturplans aneinandergereiht, einer wirklichen inneren Ordnung wurde der Bestand nicht unterworfen. Diese Arbeit wurde dann vom Landeskirchlichen Archiv im Jahre 1965 durchgeführt. Der Bestand A 31, Stiftsakten umfasst jetzt 191 Bunde im Umfang von 14,5 lfd. Metern aus dem Zeitraum von 1605 bis 1928.
Das Stift in Tübingen und die Klosterschulen, die niederen Seminare, unterstanden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts dem Konsistorium. Die Aufsicht über das Stift und über die Seminare wurde durch Reskript vom 22. Juni 1806 (Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze, Bd. 11,2 Seite 340-341) der Oberstudiendirektion übertragen. Die Unterstellung unter die rein staatliche Oberstudiendirektion und deren Nachfolgebehörden blieb bis nach dem Ersten Weltkrieg. Nach der Errichtung der Evang. Seminarstiftung auf 1. April 1928 unterstanden die niederen Seminare der Leitung und Verwaltung des Vorstands der Evang. Seminarstiftung, das Stift kam unter die Leitung und Verwaltung des Evang. Oberkirchenrats (Amtsblatt der Württ. Evang. Landeskirche Bd. 23,S. 161).
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Seminarstiftung wurden die Akten über das Stift und über die niederen Seminare, die bis dahin vom Kultministerium geführt wurden, dem Evang. Oberkirchenrat übergeben. Der Bestand A 31 und A 32 umfasst nun alle diejenigen Akten, die in der Zeit von 1806 - 1928 von staatlichen Stellen über das Stift und Seminare geführt und dann übergeben wurden. Im Gegensatz zu den übrigen Beständen des Landeskirchlichen Archivs liegt das Grenzjahr für die Übernahme der Akten ins Archiv bei A 31 und bei A 32 im Jahr 1928.
Die dauernden Änderungen in der Organisation der staatlichen Schulbehörden während des 19. Jahrhunderts blieben nicht ohne Einfluss auf die Führung der Akten. Die Bunde sind nicht einheitlich geführt, viele Betreffe wechseln, manches wurde kassiert, mit Verlusten ist zu rechnen.
Bei den Ordnungsarbeiten an den Beständen A 31 und A 32 wurde versucht, die Unebenheiten in der Aktenführung soweit als möglich auszugleichen. Wo es tunlich war, wurde die Gliederung des Registraturplans erhalten. Eine Konkordanz mit einem Vergleich zwischen den Registraturnummern und den Archivnummern der Bunde erscheint nicht notwendig, da die Akten nach der Registraturgliederung kaum zitiert sind und da diese Gliederung in vielem undeutlich blieb.
Die Akten wurden nach folgenden Hauptgruppen gegliedert: Organisation; Stiftler bzw. Seminaristen; Lehrer, Beamte und sonstige Bedienstete; Ökonomisches
Die wichtigste Aktengruppe beim Bestand A 31, Stiftsakten, bilden die Halbjahresberichte. Aus ihnen sind zahlreiche Einzelheiten über die Organisation des Stifts und des Lehrbetriebs, über Lehrer und Schüler zu entnehmen. Dies gilt, obwohl die Reihe der Halbjahresberichte nicht mehr vollständig ist und obwohl die vorhandenen Bunde manche Lücken aufweisen. Normalerweise enthalten die Halbjahresberichte das Begleitschreiben zum Bericht, Strafverzeichnisse, allgemeine wissenschaftliche Zeugnisse, Zeugnisse des Predigerseminars, Musikzeugnisse, Deklamationszeugnisse, Verzeichnis der Aufsatzthemen, Bericht des Seminararztes Sittenzeugnisse des Rektors der Universität für die Stadtstudenten, Zugehörigkeit zu Verbindungen.
Aus den Akten über die Stiftler und Seminaristen wurden die meisten Stücke ausgeschieden und auf die entsprechenden Personalakten verteilt. Allgemeine Akten, Akten die mehrere Studierende betreffen sowie Akten, deren Bezugsperson nicht genau zu klären war, verblieben beim Bestand A 31. Seminaristen, die nicht zum Theologiestudium kamen, vor dem Ende des Studiums starben oder aus dem Seminar austraten und nicht zu identifizieren waren, wurden in Bund 20 - 23 des Bestandes A 32 alphabetisch geordnet. Sofern der Vater eines solchen Seminaristen Pfarrer der württ. Landeskirche war, wurden die Akten des Sohnes, auch wenn dieser selbst nicht Theologie studierte, zu den Akten des Vaters gelegt.
Neben den Stifts- und Seminarakten sind auch die Akten des Bestandes A 26, Allgemeine Kirchenakten, für Nachforschungen heranzuziehen. Dort kommen vor allem die Akten über Stift, Universität, Seminare und über die Dienstprüfungen der Pfarrer in Frage (Bd. 1013-1048).
Das vorliegende, 1965 von Gerhard Schäfer erstellte Findbuch wurde 2011 von Daniel Schuler retrokonvertiert.
Einleitung: In den Jahren nach 1950 wurde von Dekan i.R. D.Dr. Martin Leube, Korntal, ein erster Versuch unternommen, die Akten über Stift und Seminar zu ordnen. Im allgemeinen wurden die Bunde jedoch nur nach der Nummer des Registraturplans aneinandergereiht, einer wirklichen inneren Ordnung wurde der Bestand nicht unterworfen. Diese Arbeit wurde dann vom Landeskirchlichen Archiv im Jahre 1965 durchgeführt. Der Bestand A 31, Stiftsakten umfasst jetzt 191 Bunde im Umfang von 14,5 lfd. Metern aus dem Zeitraum von 1605 bis 1928.
Das Stift in Tübingen und die Klosterschulen, die niederen Seminare, unterstanden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts dem Konsistorium. Die Aufsicht über das Stift und über die Seminare wurde durch Reskript vom 22. Juni 1806 (Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze, Bd. 11,2 Seite 340-341) der Oberstudiendirektion übertragen. Die Unterstellung unter die rein staatliche Oberstudiendirektion und deren Nachfolgebehörden blieb bis nach dem Ersten Weltkrieg. Nach der Errichtung der Evang. Seminarstiftung auf 1. April 1928 unterstanden die niederen Seminare der Leitung und Verwaltung des Vorstands der Evang. Seminarstiftung, das Stift kam unter die Leitung und Verwaltung des Evang. Oberkirchenrats (Amtsblatt der Württ. Evang. Landeskirche Bd. 23,S. 161).
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Seminarstiftung wurden die Akten über das Stift und über die niederen Seminare, die bis dahin vom Kultministerium geführt wurden, dem Evang. Oberkirchenrat übergeben. Der Bestand A 31 und A 32 umfasst nun alle diejenigen Akten, die in der Zeit von 1806 - 1928 von staatlichen Stellen über das Stift und Seminare geführt und dann übergeben wurden. Im Gegensatz zu den übrigen Beständen des Landeskirchlichen Archivs liegt das Grenzjahr für die Übernahme der Akten ins Archiv bei A 31 und bei A 32 im Jahr 1928.
Die dauernden Änderungen in der Organisation der staatlichen Schulbehörden während des 19. Jahrhunderts blieben nicht ohne Einfluss auf die Führung der Akten. Die Bunde sind nicht einheitlich geführt, viele Betreffe wechseln, manches wurde kassiert, mit Verlusten ist zu rechnen.
Bei den Ordnungsarbeiten an den Beständen A 31 und A 32 wurde versucht, die Unebenheiten in der Aktenführung soweit als möglich auszugleichen. Wo es tunlich war, wurde die Gliederung des Registraturplans erhalten. Eine Konkordanz mit einem Vergleich zwischen den Registraturnummern und den Archivnummern der Bunde erscheint nicht notwendig, da die Akten nach der Registraturgliederung kaum zitiert sind und da diese Gliederung in vielem undeutlich blieb.
Die Akten wurden nach folgenden Hauptgruppen gegliedert: Organisation; Stiftler bzw. Seminaristen; Lehrer, Beamte und sonstige Bedienstete; Ökonomisches
Die wichtigste Aktengruppe beim Bestand A 31, Stiftsakten, bilden die Halbjahresberichte. Aus ihnen sind zahlreiche Einzelheiten über die Organisation des Stifts und des Lehrbetriebs, über Lehrer und Schüler zu entnehmen. Dies gilt, obwohl die Reihe der Halbjahresberichte nicht mehr vollständig ist und obwohl die vorhandenen Bunde manche Lücken aufweisen. Normalerweise enthalten die Halbjahresberichte das Begleitschreiben zum Bericht, Strafverzeichnisse, allgemeine wissenschaftliche Zeugnisse, Zeugnisse des Predigerseminars, Musikzeugnisse, Deklamationszeugnisse, Verzeichnis der Aufsatzthemen, Bericht des Seminararztes Sittenzeugnisse des Rektors der Universität für die Stadtstudenten, Zugehörigkeit zu Verbindungen.
Aus den Akten über die Stiftler und Seminaristen wurden die meisten Stücke ausgeschieden und auf die entsprechenden Personalakten verteilt. Allgemeine Akten, Akten die mehrere Studierende betreffen sowie Akten, deren Bezugsperson nicht genau zu klären war, verblieben beim Bestand A 31. Seminaristen, die nicht zum Theologiestudium kamen, vor dem Ende des Studiums starben oder aus dem Seminar austraten und nicht zu identifizieren waren, wurden in Bund 20 - 23 des Bestandes A 32 alphabetisch geordnet. Sofern der Vater eines solchen Seminaristen Pfarrer der württ. Landeskirche war, wurden die Akten des Sohnes, auch wenn dieser selbst nicht Theologie studierte, zu den Akten des Vaters gelegt.
Neben den Stifts- und Seminarakten sind auch die Akten des Bestandes A 26, Allgemeine Kirchenakten, für Nachforschungen heranzuziehen. Dort kommen vor allem die Akten über Stift, Universität, Seminare und über die Dienstprüfungen der Pfarrer in Frage (Bd. 1013-1048).
Das vorliegende Findbuch wurde 2011 von Daniel Schuler retrokonvertiert.
Das Stift in Tübingen und die Klosterschulen, die niederen Seminare, unterstanden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts dem Konsistorium. Die Aufsicht über das Stift und über die Seminare wurde durch Reskript vom 22. Juni 1806 (Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze, Bd. 11,2 Seite 340-341) der Oberstudiendirektion übertragen. Die Unterstellung unter die rein staatliche Oberstudiendirektion und deren Nachfolgebehörden blieb bis nach dem Ersten Weltkrieg. Nach der Errichtung der Evang. Seminarstiftung auf 1. April 1928 unterstanden die niederen Seminare der Leitung und Verwaltung des Vorstands der Evang. Seminarstiftung, das Stift kam unter die Leitung und Verwaltung des Evang. Oberkirchenrats (Amtsblatt der Württ. Evang. Landeskirche Bd. 23,S. 161).
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Seminarstiftung wurden die Akten über das Stift und über die niederen Seminare, die bis dahin vom Kultministerium geführt wurden, dem Evang. Oberkirchenrat übergeben. Der Bestand A 31 und A 32 umfasst nun alle diejenigen Akten, die in der Zeit von 1806 - 1928 von staatlichen Stellen über das Stift und Seminare geführt und dann übergeben wurden. Im Gegensatz zu den übrigen Beständen des Landeskirchlichen Archivs liegt das Grenzjahr für die Übernahme der Akten ins Archiv bei A 31 und bei A 32 im Jahr 1928.
Die dauernden Änderungen in der Organisation der staatlichen Schulbehörden während des 19. Jahrhunderts blieben nicht ohne Einfluss auf die Führung der Akten. Die Bunde sind nicht einheitlich geführt, viele Betreffe wechseln, manches wurde kassiert, mit Verlusten ist zu rechnen.
Bei den Ordnungsarbeiten an den Beständen A 31 und A 32 wurde versucht, die Unebenheiten in der Aktenführung soweit als möglich auszugleichen. Wo es tunlich war, wurde die Gliederung des Registraturplans erhalten. Eine Konkordanz mit einem Vergleich zwischen den Registraturnummern und den Archivnummern der Bunde erscheint nicht notwendig, da die Akten nach der Registraturgliederung kaum zitiert sind und da diese Gliederung in vielem undeutlich blieb.
Die Akten wurden nach folgenden Hauptgruppen gegliedert: Organisation; Stiftler bzw. Seminaristen; Lehrer, Beamte und sonstige Bedienstete; Ökonomisches
Die wichtigste Aktengruppe beim Bestand A 31, Stiftsakten, bilden die Halbjahresberichte. Aus ihnen sind zahlreiche Einzelheiten über die Organisation des Stifts und des Lehrbetriebs, über Lehrer und Schüler zu entnehmen. Dies gilt, obwohl die Reihe der Halbjahresberichte nicht mehr vollständig ist und obwohl die vorhandenen Bunde manche Lücken aufweisen. Normalerweise enthalten die Halbjahresberichte das Begleitschreiben zum Bericht, Strafverzeichnisse, allgemeine wissenschaftliche Zeugnisse, Zeugnisse des Predigerseminars, Musikzeugnisse, Deklamationszeugnisse, Verzeichnis der Aufsatzthemen, Bericht des Seminararztes Sittenzeugnisse des Rektors der Universität für die Stadtstudenten, Zugehörigkeit zu Verbindungen.
Aus den Akten über die Stiftler und Seminaristen wurden die meisten Stücke ausgeschieden und auf die entsprechenden Personalakten verteilt. Allgemeine Akten, Akten die mehrere Studierende betreffen sowie Akten, deren Bezugsperson nicht genau zu klären war, verblieben beim Bestand A 31. Seminaristen, die nicht zum Theologiestudium kamen, vor dem Ende des Studiums starben oder aus dem Seminar austraten und nicht zu identifizieren waren, wurden in Bund 20 - 23 des Bestandes A 32 alphabetisch geordnet. Sofern der Vater eines solchen Seminaristen Pfarrer der württ. Landeskirche war, wurden die Akten des Sohnes, auch wenn dieser selbst nicht Theologie studierte, zu den Akten des Vaters gelegt.
Neben den Stifts- und Seminarakten sind auch die Akten des Bestandes A 26, Allgemeine Kirchenakten, für Nachforschungen heranzuziehen. Dort kommen vor allem die Akten über Stift, Universität, Seminare und über die Dienstprüfungen der Pfarrer in Frage (Bd. 1013-1048).
Das vorliegende, 1965 von Gerhard Schäfer erstellte Findbuch wurde 2011 von Daniel Schuler retrokonvertiert.
Einleitung: In den Jahren nach 1950 wurde von Dekan i.R. D.Dr. Martin Leube, Korntal, ein erster Versuch unternommen, die Akten über Stift und Seminar zu ordnen. Im allgemeinen wurden die Bunde jedoch nur nach der Nummer des Registraturplans aneinandergereiht, einer wirklichen inneren Ordnung wurde der Bestand nicht unterworfen. Diese Arbeit wurde dann vom Landeskirchlichen Archiv im Jahre 1965 durchgeführt. Der Bestand A 31, Stiftsakten umfasst jetzt 191 Bunde im Umfang von 14,5 lfd. Metern aus dem Zeitraum von 1605 bis 1928.
Das Stift in Tübingen und die Klosterschulen, die niederen Seminare, unterstanden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts dem Konsistorium. Die Aufsicht über das Stift und über die Seminare wurde durch Reskript vom 22. Juni 1806 (Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze, Bd. 11,2 Seite 340-341) der Oberstudiendirektion übertragen. Die Unterstellung unter die rein staatliche Oberstudiendirektion und deren Nachfolgebehörden blieb bis nach dem Ersten Weltkrieg. Nach der Errichtung der Evang. Seminarstiftung auf 1. April 1928 unterstanden die niederen Seminare der Leitung und Verwaltung des Vorstands der Evang. Seminarstiftung, das Stift kam unter die Leitung und Verwaltung des Evang. Oberkirchenrats (Amtsblatt der Württ. Evang. Landeskirche Bd. 23,S. 161).
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Seminarstiftung wurden die Akten über das Stift und über die niederen Seminare, die bis dahin vom Kultministerium geführt wurden, dem Evang. Oberkirchenrat übergeben. Der Bestand A 31 und A 32 umfasst nun alle diejenigen Akten, die in der Zeit von 1806 - 1928 von staatlichen Stellen über das Stift und Seminare geführt und dann übergeben wurden. Im Gegensatz zu den übrigen Beständen des Landeskirchlichen Archivs liegt das Grenzjahr für die Übernahme der Akten ins Archiv bei A 31 und bei A 32 im Jahr 1928.
Die dauernden Änderungen in der Organisation der staatlichen Schulbehörden während des 19. Jahrhunderts blieben nicht ohne Einfluss auf die Führung der Akten. Die Bunde sind nicht einheitlich geführt, viele Betreffe wechseln, manches wurde kassiert, mit Verlusten ist zu rechnen.
Bei den Ordnungsarbeiten an den Beständen A 31 und A 32 wurde versucht, die Unebenheiten in der Aktenführung soweit als möglich auszugleichen. Wo es tunlich war, wurde die Gliederung des Registraturplans erhalten. Eine Konkordanz mit einem Vergleich zwischen den Registraturnummern und den Archivnummern der Bunde erscheint nicht notwendig, da die Akten nach der Registraturgliederung kaum zitiert sind und da diese Gliederung in vielem undeutlich blieb.
Die Akten wurden nach folgenden Hauptgruppen gegliedert: Organisation; Stiftler bzw. Seminaristen; Lehrer, Beamte und sonstige Bedienstete; Ökonomisches
Die wichtigste Aktengruppe beim Bestand A 31, Stiftsakten, bilden die Halbjahresberichte. Aus ihnen sind zahlreiche Einzelheiten über die Organisation des Stifts und des Lehrbetriebs, über Lehrer und Schüler zu entnehmen. Dies gilt, obwohl die Reihe der Halbjahresberichte nicht mehr vollständig ist und obwohl die vorhandenen Bunde manche Lücken aufweisen. Normalerweise enthalten die Halbjahresberichte das Begleitschreiben zum Bericht, Strafverzeichnisse, allgemeine wissenschaftliche Zeugnisse, Zeugnisse des Predigerseminars, Musikzeugnisse, Deklamationszeugnisse, Verzeichnis der Aufsatzthemen, Bericht des Seminararztes Sittenzeugnisse des Rektors der Universität für die Stadtstudenten, Zugehörigkeit zu Verbindungen.
Aus den Akten über die Stiftler und Seminaristen wurden die meisten Stücke ausgeschieden und auf die entsprechenden Personalakten verteilt. Allgemeine Akten, Akten die mehrere Studierende betreffen sowie Akten, deren Bezugsperson nicht genau zu klären war, verblieben beim Bestand A 31. Seminaristen, die nicht zum Theologiestudium kamen, vor dem Ende des Studiums starben oder aus dem Seminar austraten und nicht zu identifizieren waren, wurden in Bund 20 - 23 des Bestandes A 32 alphabetisch geordnet. Sofern der Vater eines solchen Seminaristen Pfarrer der württ. Landeskirche war, wurden die Akten des Sohnes, auch wenn dieser selbst nicht Theologie studierte, zu den Akten des Vaters gelegt.
Neben den Stifts- und Seminarakten sind auch die Akten des Bestandes A 26, Allgemeine Kirchenakten, für Nachforschungen heranzuziehen. Dort kommen vor allem die Akten über Stift, Universität, Seminare und über die Dienstprüfungen der Pfarrer in Frage (Bd. 1013-1048).
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191 Verzeichnungseinheiten, 14,5 lfd. m
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
11.08.2025, 11:05 AM CEST