Die unterm 13. Dezember 1791 in einer Urkunde des Fürsten Christian Friederich Carl zu Hohenlohe-Kirchberg erfolgte Bestätigung der letzten Willensdisposition des Prinzen Friederich Carl Ludwig, de dato Weikersheim, 10. September 1791 in Beziehung auf die Verteilung von dessen Appanage zu 750 fl. unter seine zurückgelassenen drei Kinder, den Prinzen Carl und Heinrich und die Prinzessin Sophie zu gleichen Teilen, die von der verwitweten Fürstin Christiane bei der eingetretenen Vermehrung der Apanage durch das erfolgte Ableben des Generals Prinz Friederich Wilhelm zu Gunsten Ihrer Prinzesstochter auszuwirken gesuchte Bestimmung einer gleichen Verteilung derselben, unter die drei Geschwister, die fernere Verteilung der durch das hochselige Ableben des Prinzen Friederich Eberhard angefallene Appanage zu 500 fl. unter die Prinzen Carl und Heinrich, die von der gedachten verwitweten Fürstin Christiane verlangte Einzahlung des Dotalkapitals von 1.000 fl. von der Generalkasse und die Bestimmung einer jährlichen Pension von 300 fl. für dieselben aus der hiesigen Kammerkasse.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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