Erhard Schneck, Propstrichter und Wachtmeister zu St. Paul, beurkundet das Urteil in Sachen der Barbara Sinzenhofer, Amtfrau zu St. Paul, und Hans Pogner, Anwalt von Erasmus Mainberger, Rentmeister zu Burghausen, wegen eines Wasserlaufs und einer Swintgrube, worüber schon früher vor Wilhelm Altmann, Bürger des Rats zu Regensburg, verhandelt wurde. S: Erhard Schneck, Propstrichter zu Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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