Das Forstamt Leonberg wird auf seine Anfrage wegen des Hundbengelns dahin beschieden, es solle allein den streifenden und jagenden Hunden, sonderlich aber dem Schafrüden die befohlen Bengel anhängen lassen, und selbige urkundlich amtshalber bezahlen (Forst Leonberg)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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