Kaiser Karl V. macht Kurfürsten und Fürsten bekannt, daß er Abt Johann von Werden und Helmstadt in seinen und des Reiches Schutz und Schirm genommen hat. Sollte ihnen bekannt werden, daß jemand gegen den Abt mit Zöllen, Diensten und weltlichen Gerichten vorgeht, sollen sie den Abt bei seinen Rechten und Freiheiten handhaben und beschützen. - Geben Wormbs ...