Prior und Konvent von Gengenbach geben ihre Einwilligung zu einem von ihrem Abt Columban mit der Stadt Rottweil geschlossenen Vertrag, wonach dem Kloster der Zehnten samt genannter Gülten auf dem Widdumshof daselbst und eine Fruchtgült zu Stetten wieder eingeräumt und ihm für sein Guthaben bei der Stadt eine Obligation über 3000 Gulden zugestellt werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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