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Hans Neithardt, Stadtschreiber zu Ulm, beurkundet, dem Juden Seligmann, "burger zu Ulme", und dessen Erben 50 Goldgulden und dazu 6 Schilling Heller Botenlohn nach Elerbach zu schulden, die Neithardt wegen ausstehender Zinsen für die Brüder Hans und Klaus von Vilenbach aufgenommen habe. Auf jeden Gulden gelte der "gewonlich gesuch" (Zins).

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