Kaufvertrag zwischen dem Mühlenbesitzer Johann Gottlob Martin aus Falken als Verkäufer und Fürst Otto Victor von Schönberg als Käufer über ein Holz- und Wiesengrundstück von 8 A. und 237 Quadratruten Fläche (Nr. 359, 360, 361, 362 der Flur Kuhschnappel) mit dazugehörendem Rekognitionsschein

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Sächsisches Staatsarchiv
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