Das Kurländische Ritterschaftskomite teilt dem Reichsgrafen Peter v. Medem mit, dass ein Befehl aus der Reichsheroldie des dirigierenden Senats v. 3.7.1850 eingegangen sei, wonach der am 16.9.1779 verliehene Reichsgrafenstand in Russland anerkannt wird. Mitau, d. 6.8.1850.

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Dokumentesammlung des Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung (DSHI)