Der Offizial der Kölner Kurie an den Pleban von St. Kolumba in Köln und an die Notare seiner Kurie: Er beauftragt sie, Johann von Gymnich, den Prokurator Johanns vom Büchel, auf Antrag von Äbtissin, Pröpstin, Dekanin, Stiftsdamen und Kanonikern des Stiftes Essen auf den kommenden Freitag [August 16] zur Stunde der Prim und zeitig vor dem Glockenschlag des Doms, der gewöhnl-ich in Köln das Läuten beginnt, verbindlich in das Haus des Offizials zu laden, um diesen wegen des Zwischenurteils zu instruieren. Wenn er nicht erscheint, wird das Urteil über die bisher vorgebrachten Positionen allein aufgrund der Instruktion der Gegens-eite gefällt. Er bittet um schriftlichen Bericht. Datum a.d. 1353 feria tertia post Laurentii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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