Kaiser Karl IV. verbietet den seiner Herrschaft unterstellten Herzögen"in partibus Polonie", miteinander Krieg zu führen und flüchtige Verbrecher im Land, insbesondere im Breslauer, zu dulden. x kalendas Decembris Anno domini Millesimo Trecentesimo Quadragesimoseptimo Indictione xv Regnorum nostrum Anno Secundo;. Nurenberch. Großes Thronsiegel (zerbrochen und in Papier eingeschlagen) am Pressel

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