Peter der Ziech und seine Hausfrau verpfänden ihr Gut auf der Eben(1) um 5 Pfund Regensburger Pfennig Andre dem Probst. Das Wiederlosungsrecht ist für drei Jahre vom nächsten Lichtmessen an vorbehalten. Zeugen: Hans der Cholner, Jorg Göchl zu Ried(2), Andre der Emmer. S: Hans der Cholner zu Freymansperg(3), Eberhart der Nuzperger.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv