Graf Eberhard (VI.) d. J. erlaubt, daß Claus Vischer von Aldingen seinen Hof unten im Dorf, der Erblehen des Grafen ist, als Erblehen dem Hänslin Häfelin gegen gleichen Zins von 20 Scheffel Frucht überläßt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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