Bovo Herr von Friemersheim hebt die bei der vorgedachten Verpfändung gestellte Bedingung, daß Johann von Moers keine Baulichkeiten an der Burg über 200 Goldschilde ausführen dürfe, wieder auf, gestattet jedes Bauunternehmen und verpflichtet sich die dafür aufgewendete Summe vor der Ablösung zurückzuerstatten. Datum op den h. Pynxt avent.