Äbtissin Agnes von Elten genehmigt auf Bitten des augenblicklichen Lehnsinhabers Casyn Henrickssohn, dass nach seinem Tode sein ältester Lehnfolger wegen der ihm gezahlten 500 Karolusgulden mit dem Blankerts Gut zu belehnen sei. D. den 4. Augusti. Original. Pergament, Siegel ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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