Der Priester der Diözese Konstanz Johann Buler von Ulm wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhaber des Patronatsrechts auf die Kaplanei an der Kapelle St. Michael in Remmeltshofen ("Remboltzhofen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] präsentiert. Daher leistet er vor dem Rat in Gegenwart des öffentlichen Notars Augustin Wagenrieder von Dillingen, der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz in dem zu der Kaplanei gehörenden Pfründehaus, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsinstanz für alle Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt über weltliche Angelegenheiten, Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, persönlichen Verfehlungen oder Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe wird er nach Aufforderung durch Bürgermeister und Rat auf die Kaplanei verzichten und diese durch seine bevollmächtigten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm Johann Krafft, Matthäus Laupin und Daniel Schleicher, Bürgermeister und Rat, dem Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar resignieren.