Papst Innozenz VIII. bestimmt, dass der Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall wie schon bisher befugt sein soll, die Verwalter ("magistri fabrice ac editui et vitrici") des Vermögens von Kirchen, Kapellen und Altären in allen zu Hall gehörigen Orten zu bestimmen, wobei sie durch die Pröpste von St. Sebald und St. Lorenz in Nürnberg und den Rektor der dortigen Marien- oder Burgkapelle unterstützt werden sollen (Ausfertigung in U 1572).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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