Papst Innozenz VIII. bestimmt, dass der Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall wie schon bisher befugt sein soll, die Verwalter ("magistri fabrice ac editui et vitrici") des Vermögens von Kirchen, Kapellen und Altären in allen zu Hall gehörigen Orten zu bestimmen, wobei sie durch die Pröpste von St. Sebald und St. Lorenz in Nürnberg und den Rektor der dortigen Marien- oder Burgkapelle unterstützt werden sollen (Ausfertigung in U 1572).
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Papst Innozenz VIII. bestimmt, dass der Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall wie schon bisher befugt sein soll, die Verwalter ("magistri fabrice ac editui et vitrici") des Vermögens von Kirchen, Kapellen und Altären in allen zu Hall gehörigen Orten zu bestimmen, wobei sie durch die Pröpste von St. Sebald und St. Lorenz in Nürnberg und den Rektor der dortigen Marien- oder Burgkapelle unterstützt werden sollen (Ausfertigung in U 1572).
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 186 U 2113}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1501-1600 >> Georgius Behem, Professor der Theologie, Propst zu St. Lorenz in Nürnberg und päpstlicher Kommissarius, trifft auf der Grundlage des nachstehend vidimierten Privilegs Papst Innozenz' VIII. für die Reichsstadt Schwäbisch Hall von 1486 bezüglich des städtischen Besetzungsrechts der Kirchen- und Heiligenpflegen Regelungen in den Streitigkeiten der Stadt mit dem Stift Comburg (mit zusätzlichem Beglaubigungsvermerk des Bamberger Klerikers und Notars Johannes Polraus).
1486 Januar 13 (Idus januarii)
Urkunden
Ausstellungsort: Rom
Aussteller: Papst Innozenz VIII.
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Insert
Aussteller: Papst Innozenz VIII.
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Insert
Georgius Behem, Professor der Theologie, Propst zu St. Lorenz in Nürnberg und päpstlicher Kommissarius, trifft auf der Grundlage des nachstehend vidimierten Privilegs Papst Innozenz' VIII. für die Reichsstadt Schwäbisch Hall von 1486 bezüglich des städtischen Besetzungsrechts der Kirchen- und Heiligenpflegen Regelungen in den Streitigkeiten der Stadt mit dem Stift Comburg (mit zusätzlichem Beglaubigungsvermerk des Bamberger Klerikers und Notars Johannes Polraus).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:32 MEZ
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- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
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- Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- 1501-1600 (Gliederung)
- Georgius Behem, Professor der Theologie, Propst zu St. Lorenz in Nürnberg und päpstlicher Kommissarius, trifft auf der Grundlage des nachstehend vidimierten Privilegs Papst Innozenz' VIII. für die Reichsstadt Schwäbisch Hall von 1486 bezüglich des städtischen Besetzungsrechts der Kirchen- und Heiligenpflegen Regelungen in den Streitigkeiten der Stadt mit dem Stift Comburg (mit zusätzlichem Beglaubigungsvermerk des Bamberger Klerikers und Notars Johannes Polraus). (Archivale)