Landesverwaltungsamt (Bestand)
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L 99 (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 06. Land Sachsen-Anhalt (seit 1990) >> 06.04. Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen >> 06.04.02. Inneres
2004 -
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnis (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner: Aufgrund § 6 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes vom 27. Februar 2003 (GVBl. LSA S. 40) wurden zum 31.12.2003 die drei Regierungspräsidien in Dessau, Halle und Magdeburg aufgelöst und zum 01.01.2004 das Landesverwaltungsamt (LVwA) mit Sitz in Halle und unselbständigen Nebenstellen in Dessau und Magdeburg errichtet. Durch das Gesetz zur Neugliederung der Landesverwaltung vom 17. Dezember 2003 (GVBl. LSA S. 352) erfolgte die Auflösung weiterer 22 Behörden (z.B. Staatliche Schulämter und Landesamt für Versorgung und Soziales) und deren Eingliederung in das neue LVwA. Die Landeszentralkasse im Regierungspräsidium Dessau hingegen wurde an die Oberfinanzdirektion Magdeburg abgegeben. Im Zuge der Regierungsneubildung 2011 wurde der Bereich Schule herausgelöst und in das neu eingerichtete Landesschulamt im Ressort des Kultusministeriums überführt.
Die Dienstaufsicht übt das Ministerium für Inneres und Sport aus, die Fachaufsicht die jeweils fachlich zuständige oberste Landesbehörde.
Als obere Landesbehörde ist das LVwA die zentrale Bündelungs- und Koordinierungsbehörde, sie nimmt die Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung zusammenfassend wahr und sorgt für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug. Den Aufgaben entsprechend ist es in eine Abteilung 1 Zentraler Service und in die fünf Fachbereiche Bau und Ordnung, Wirtschaft und Kommunales, Landwirtschaft und Umwelt, Bildung, Kultur und Sport (bis 2011 Schule und Kultur) sowie Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung gegliedert.
Bestandsinformationen: Inhalt: Druckschriften des LVwA | Kinder- und Jugendarbeit. - Familien- und Erziehungshilfen. - Förderung von Beratungsstellen und Projekten (dieser Teil der Überlieferung schließt direkt an die des Landesamtes für Versorgung und Soziales [L 20] an). - Verbraucherschutz. - Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Zusatzinformationen: Literaturhinweis: Leimbach/Borschel: Das neue Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt. in: Landes- und Kommunalverwaltung. Verwaltungsrechts-Zeitschrift für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Jg. 2004 Heft 11, S. 484 ff.
Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnis (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner: Aufgrund § 6 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes vom 27. Februar 2003 (GVBl. LSA S. 40) wurden zum 31.12.2003 die drei Regierungspräsidien in Dessau, Halle und Magdeburg aufgelöst und zum 01.01.2004 das Landesverwaltungsamt (LVwA) mit Sitz in Halle und unselbständigen Nebenstellen in Dessau und Magdeburg errichtet. Durch das Gesetz zur Neugliederung der Landesverwaltung vom 17. Dezember 2003 (GVBl. LSA S. 352) erfolgte die Auflösung weiterer 22 Behörden (z.B. Staatliche Schulämter und Landesamt für Versorgung und Soziales) und deren Eingliederung in das neue LVwA. Die Landeszentralkasse im Regierungspräsidium Dessau hingegen wurde an die Oberfinanzdirektion Magdeburg abgegeben. Im Zuge der Regierungsneubildung 2011 wurde der Bereich Schule herausgelöst und in das neu eingerichtete Landesschulamt im Ressort des Kultusministeriums überführt.
Die Dienstaufsicht übt das Ministerium für Inneres und Sport aus, die Fachaufsicht die jeweils fachlich zuständige oberste Landesbehörde.
Als obere Landesbehörde ist das LVwA die zentrale Bündelungs- und Koordinierungsbehörde, sie nimmt die Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung zusammenfassend wahr und sorgt für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug. Den Aufgaben entsprechend ist es in eine Abteilung 1 Zentraler Service und in die fünf Fachbereiche Bau und Ordnung, Wirtschaft und Kommunales, Landwirtschaft und Umwelt, Bildung, Kultur und Sport (bis 2011 Schule und Kultur) sowie Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung gegliedert.
Bestandsinformationen: Inhalt: Druckschriften des LVwA | Kinder- und Jugendarbeit. - Familien- und Erziehungshilfen. - Förderung von Beratungsstellen und Projekten (dieser Teil der Überlieferung schließt direkt an die des Landesamtes für Versorgung und Soziales [L 20] an). - Verbraucherschutz. - Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Zusatzinformationen: Literaturhinweis: Leimbach/Borschel: Das neue Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt. in: Landes- und Kommunalverwaltung. Verwaltungsrechts-Zeitschrift für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Jg. 2004 Heft 11, S. 484 ff.
Laufmeter: 17.2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ