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Papst Leo X. gebietet allen Prälaten, Pfarrherrn und Regierungen der Kirche, die von Papst Sixtus IV. verliehenen Privilegien, Satzungen und Freiheiten der Schwestern des 3. Ordens des hl. Franziskus nicht zu behindern, sondern die Schwestern zu beschützen und ihnen Hilfe zu gewähren.

Landesarchiv Baden-Württemberg
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