Abt Ambrosius [I. Münzer] von St. Emmeram bekundet, dass er Hans Müller und dessen Ehefrau Katharina aus Obersüßbach (Siespach) die Obermül genannte Mühle zu Unterneuhausen (Niderneunhausen) samt Mühlgeschirr und Garten sowie drei Joch Acker gelegen zu Hohenmos zu Erbrecht verliehen hat. S=A