Beschaffenheit der Laufer Burglehen, nach welcher die Sukzession nicht jure feudali, sondern allodiali geschieht, und die zwischen dem Pflegamt Lauf und dem Kastenamt Hersbruck entstandene Differenz wegen Erteilung der Laufer Kaufbriefe und Lehenscheine. 1756-1761, mit Lehenbücher-Extrakten, 1562-1755, und der Eidesformel der Laufer Rußigen

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Staatsarchiv Nürnberg