Kläger: Christopher Mothes, Kaufmann in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Wilhelm Middelborg, namens seiner Frau, der Witwe des Peter von Kampen, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Eidesleistung oder Beweisführung durch den Kläger in einem in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Bezahlung von 3643 Mark für eine Partie Leinen, die Peter von Kampen 1705 an Hinrich Nibbe(n) Witwe & Pedro Wille (Wilde) in Lissabon gesandt und die der Kläger angeblich eigenmächtig aus dem Zoll geholt und verkauft hatte; Hinweis des Klägers, dass er als damaliger "Comtoir-Diener" der Firma Nibbe & Wille nicht haftbar gemacht werden könne

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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