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Der Ulmer Altbürgermeister Bernhard Besserer vermittelt in einem Streit zwischen den Gebrüdern und Vettern Ulrich, Lorenz und Sebold Rottengatter auf der einen Seite sowie Heinrich Rottengatter und seinem Sohn Hieronimus auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um die Kaplanei am Rottengatteraltar im Ulmer Münster und deren Dotationsgut. Heinrich Rottengatter hatte als Patronatsherr auf die Kaplanei seinen Sohn Hieronimus präsentiert, dem diese auch übertragen wurde. Nachdem aber Hieronimus Rottengatter geheiratet hat und sich nicht zum Priester hat weihen lassen, betrachten Ulrich, Lorenz und Sebold Rottengatter die Pfründe als vakant und fordern eine Entscheidung des Familienrates über die Verwendung des Dotationsgutes. Dagegen beharren Heinrich und Hieronimus Rottengatter weiterhin auf dem Besitz der Kaplanei. Bernhard Besserer entscheidet nun, dass Hieronimus Rottengatter das Pfründehaus der Kaplanei sowie von ihren Einkünften jährlich 10 Gulden auf Lebenszeit behalten soll. Nach seinem Tod fallen das Haus und die Rente wieder an die Kaplanei. Die restlichen Einkünfte der Kaplanei, es handelt sich dabei um 30 Gulden, soll die Familie Rottengatter einziehen und an Bedürftige verteilen oder für sonstige wohltätige Zwecke verwenden. Sollte aber Hieronimus Rottengatter in Armut fallen und Hilfe aus den Erträgen der Pfründe begehren, dann soll ihm diese wie anderen Mitgliedern der Familie auch gewährt werden. Kommt es wegen der Kaplanei zu Rechtsstreitigkeiten, dann sollen diese von beiden Parteien gemeinsam geführt werden. Wenn künftig ein christliches Konzil die Messe als göttlichen Ursprungs erklärt, dann soll es mit der Kaplanei gemäß dem vom Bischof von Konstanz Hieronimus Rottengatter gewährten Dispens gehalten werden. Beide Parteien haben diese Entscheidung angenommen.

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