Anspruch auf das Gut zum alten Grimberg, das der Appellant zu Erbpacht besaß und wegen eines zu hohen Rückstands bei den Pachtzahlungen räumen sollte. Nach einer abgewiesenen Appellation gegen das Urteil der 1. Instanz zugunsten des Lic. Johann Hilgers, eines kurköln. Appellationskommissars, hatte der Appellant 1717 gegen dessen Ausführung geklagt, 1724 Revision eingelegt und 1728 eine „Restitutio in integrum“ gefordert. Er erklärt bei seiner Berufung an das RKG, daß die Schulden von seinen Vorfahren stammen und ihm nach erst zweijährigem Besitz keine Vorwürfe zu machen seien. Außerdem verweist er auf seine für diesen Zeitraum geleistete Pacht und auf das im Hochstift Essen herrschende Recht, keinen Kolon zur Räumung seiner Güter zu zwingen. Der Appellant weist auch auf einen Wertzuwachs des Gutes in Höhe von 4000 Rtlr. hin.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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