Anspruch auf das Gut zum alten Grimberg, das der Appellant zu Erbpacht besaß und wegen eines zu hohen Rückstands bei den Pachtzahlungen räumen sollte. Nach einer abgewiesenen Appellation gegen das Urteil der 1. Instanz zugunsten des Lic. Johann Hilgers, eines kurköln. Appellationskommissars, hatte der Appellant 1717 gegen dessen Ausführung geklagt, 1724 Revision eingelegt und 1728 eine „Restitutio in integrum“ gefordert. Er erklärt bei seiner Berufung an das RKG, daß die Schulden von seinen Vorfahren stammen und ihm nach erst zweijährigem Besitz keine Vorwürfe zu machen seien. Außerdem verweist er auf seine für diesen Zeitraum geleistete Pacht und auf das im Hochstift Essen herrschende Recht, keinen Kolon zur Räumung seiner Güter zu zwingen. Der Appellant weist auch auf einen Wertzuwachs des Gutes in Höhe von 4000 Rtlr. hin.
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Anspruch auf das Gut zum alten Grimberg, das der Appellant zu Erbpacht besaß und wegen eines zu hohen Rückstands bei den Pachtzahlungen räumen sollte. Nach einer abgewiesenen Appellation gegen das Urteil der 1. Instanz zugunsten des Lic. Johann Hilgers, eines kurköln. Appellationskommissars, hatte der Appellant 1717 gegen dessen Ausführung geklagt, 1724 Revision eingelegt und 1728 eine „Restitutio in integrum“ gefordert. Er erklärt bei seiner Berufung an das RKG, daß die Schulden von seinen Vorfahren stammen und ihm nach erst zweijährigem Besitz keine Vorwürfe zu machen seien. Außerdem verweist er auf seine für diesen Zeitraum geleistete Pacht und auf das im Hochstift Essen herrschende Recht, keinen Kolon zur Räumung seiner Güter zu zwingen. Der Appellant weist auch auf einen Wertzuwachs des Gutes in Höhe von 4000 Rtlr. hin.
AA 0627, 5492 - S 2654/8992
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1736 - 1743 (1698 - 1743)
Enthaeltvermerke: Kläger: Evert Schulte zum alten Grimberg, (Bekl.) Beklagter: Erben Hilgers, Köln, nämlich Witwe Hilgers des [M. A.] Hamecher; Herrestorffund Heinrich Joseph Hilgers, (Kl.: Johann Hilgers) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Goy 1737 - Subst.: Dr. G. M. Hofmann Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Melchior Deuren [1738] 1738 Prozeßart: Secundae Appellationis Instanzen: 1. Hohes Landgericht zu Essen 1702 - 1703 - 2. Richter der Kanzlei zu Essen 1703 - 1724 - 3. Kanzlei (Kanzler und Räte) zu Essen 1724 - 1734 - 4. RKG 1736 - 1743 (1698 - 1743) Beweismittel: Acta priora (Bd. 2). Beschreibung: 2 Bde., 13,5 cm; Bd. 1: 135 Bl., lose, Q 1-11, Q 13-21, 2 Beilagen; Bd. 2: 572 Bl., geb., Q 12.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:17 MESZ