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Friedberg, Burg: Gottfried, Herr zu Eppstein (Eppin-) und Münzenberg (Myntzen-), Graf zu Diez (Dietsch), bekundet, daß er Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg die jährliche Gülte von 40 Gulden 'inn und uff gegeben und zu iren handen gestalt' hat, die seinen Eltern und ihm bisher von allen Renten und Gefällen der Stadt Friedberg gefielen, die sie [anteilsweise] vom Reich als Pfand besaßen. Der Aussteller befreit Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Friedberg von der Zahlung der Gülte und gebietet ihnen, Burggraf, Baumeister und Burgmannen zu huldigen und zu schwören. Diese haben ihm 900 Gulden Frankfurter Währung bezahlt. Wenn der Aussteller oder seine Erben auch ihr Recht auf Öffnung und Folge der Stadt verkaufen wollen, dann sollen diese zuerst Burggraf und Burgmannen angeboten werden.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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