Hans Rotenhüsler von Gessenried schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, gekommen war. Der Aussteller hatte zusammen mit seiner Mutter dem Kloster jahrelang 2 Scheffel Hafer an der jährlichen Gült vorenthalten und die Gebote des Abts, ihm deshalb zu Recht zu stehen, mißachtet. Er wird sich nicht rächen und verpflichtet sich, künftig 2 Scheffel mit der übrigen Gült zu reichen, auch im Herbst eine Weinfahrt an den Bodensee zu unternehmen. Die Mutter Ursula Tröllin bekennt, daß die Verschreibung mit ihrem Willen erfolgt ist.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view