Ulrich Prock, Stadtammann zu Ravensburg, beurkundet Urteil des Rats in Sachen Albrecht Mutz, Prior zu Weingarten, und Zehender daselbst im Namen des Abts Johann Blarer gegen Jos Gabler betreffend eine Wiese in Immenstaad. Inseriert ist Urteilsbrief des Gerichts Hagnau vom St. Laurenzenabend (9. August) 1424, ausgefertigt von Hans Kraft, Ammann daselbst, und gesiegelt von Burkhard von Ellerbach in Sachen Abt Johann Blarer und Zehender gegen Jos Gabler, Bürger von Ravensburg, betreffend eine Wiese, die in ein Gut zu Ried, früheres Lehen des Schägg, gehört. In dem Urteil war der Streit an den Rat von Ravensburg verwiesen worden, weil beide Parteien Bürger der Stadt sind. Inseriert ist ferner ein Urteilsbrief des Ravensburger Rats, ausgefertigt und gesiegelt von Stadtammann Ulrich Prock am Freitag nach St. Oswald (11. August) 1424 in Sachen Abt Johannes Blarer gegen Jos Gabler wegen Vorenthaltung von Klostergut in Immenstaad, in dem die Sache an das Gericht Hagnau verwiesen worden war, weil um eine dort belegene Sache gestritten wurde. Der Rat verweist die Sache abermals nach Hagnau, doch mit dem Vorbehalt, daß sich die Parteien an ihre zuständigen Gerichte wenden können, wenn die Sache in Hagnau nicht angenommen wird, "das das recht zu end kom".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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