Ulrich Prock, Stadtammann zu Ravensburg, beurkundet Urteil des Rats in Sachen Albrecht Mutz, Prior zu Weingarten, und Zehender daselbst im Namen des Abts Johann Blarer gegen Jos Gabler betreffend eine Wiese in Immenstaad. Inseriert ist Urteilsbrief des Gerichts Hagnau vom St. Laurenzenabend (9. August) 1424, ausgefertigt von Hans Kraft, Ammann daselbst, und gesiegelt von Burkhard von Ellerbach in Sachen Abt Johann Blarer und Zehender gegen Jos Gabler, Bürger von Ravensburg, betreffend eine Wiese, die in ein Gut zu Ried, früheres Lehen des Schägg, gehört. In dem Urteil war der Streit an den Rat von Ravensburg verwiesen worden, weil beide Parteien Bürger der Stadt sind. Inseriert ist ferner ein Urteilsbrief des Ravensburger Rats, ausgefertigt und gesiegelt von Stadtammann Ulrich Prock am Freitag nach St. Oswald (11. August) 1424 in Sachen Abt Johannes Blarer gegen Jos Gabler wegen Vorenthaltung von Klostergut in Immenstaad, in dem die Sache an das Gericht Hagnau verwiesen worden war, weil um eine dort belegene Sache gestritten wurde. Der Rat verweist die Sache abermals nach Hagnau, doch mit dem Vorbehalt, daß sich die Parteien an ihre zuständigen Gerichte wenden können, wenn die Sache in Hagnau nicht angenommen wird, "das das recht zu end kom".
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Ulrich Prock, Stadtammann zu Ravensburg, beurkundet Urteil des Rats in Sachen Albrecht Mutz, Prior zu Weingarten, und Zehender daselbst im Namen des Abts Johann Blarer gegen Jos Gabler betreffend eine Wiese in Immenstaad. Inseriert ist Urteilsbrief des Gerichts Hagnau vom St. Laurenzenabend (9. August) 1424, ausgefertigt von Hans Kraft, Ammann daselbst, und gesiegelt von Burkhard von Ellerbach in Sachen Abt Johann Blarer und Zehender gegen Jos Gabler, Bürger von Ravensburg, betreffend eine Wiese, die in ein Gut zu Ried, früheres Lehen des Schägg, gehört. In dem Urteil war der Streit an den Rat von Ravensburg verwiesen worden, weil beide Parteien Bürger der Stadt sind. Inseriert ist ferner ein Urteilsbrief des Ravensburger Rats, ausgefertigt und gesiegelt von Stadtammann Ulrich Prock am Freitag nach St. Oswald (11. August) 1424 in Sachen Abt Johannes Blarer gegen Jos Gabler wegen Vorenthaltung von Klostergut in Immenstaad, in dem die Sache an das Gericht Hagnau verwiesen worden war, weil um eine dort belegene Sache gestritten wurde. Der Rat verweist die Sache abermals nach Hagnau, doch mit dem Vorbehalt, daß sich die Parteien an ihre zuständigen Gerichte wenden können, wenn die Sache in Hagnau nicht angenommen wird, "das das recht zu end kom".
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K U 370
GLAK 7/432
01376
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden >> Urkunden
1424 November 10 (an frytag vor sant Martis tag)
28,4 x 40,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Ulrich Prock, Stadtammann zu Ravensburg
Empfänger: Albrecht Mutz, Prior zu Weingarten, und der Zehender daselbst im Namen des Abts Johann Blarer
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Albrecht Mutz, Prior zu Weingarten, und der Zehender daselbst im Namen des Abts Johann Blarer
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Blarer, Johann II.; Abt von Weingarten
Ellerbach, Burkhard von; Vogt, ca. 15. Jh.
Gabler, Jos
Kraft, Hans, Ammann
Mutz, Albrecht, Prior
Prock, Ulrich, Stadtammann
Schägg
Weingarten, Johann II. Blarer; Abt
Hagnau am Bodensee FN; Ammann
Hagnau am Bodensee FN; Gericht
Immenstaad am Bodensee FN; Flurstücke
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Rat
Ravensburg RV; Stadtammann
Ried, aufgeg. in Immenstaad am Bodensee FN
Weingarten RV; Kloster, Prior
Weingarten RV; Kloster, Zehender
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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21.11.2025, 15:23 MEZ
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