Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster, das Domkapitel Münster, Dietrich von Velen zu Velen im Namen der Landesritterschaft und die Bürgermeister und der Rat der Stadt Münster stellvertretend für die anderen Städte des Hochstifts Münster bezeugen, dass sie dem Hinderich Korff zu Harkotten, dessen Erben oder dem Inhaber dieser Verschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Sancti Michaelis, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller. am tagh Sancti Michaelis archangeli