Kaiser Friedrich III. gebietet dem Steffan Usmer, dessen Knecht Leupolt mit dem Knechte des Wilhelm Löffelholtz, Ludwig Händel gehabt, und der deswegen von der Stadt Nürnberg war verurteilt worden, ohne sah an das Urteil zu kehren, bei 20 Mark lötigen Goldes gegen den Rat nichts vorzunehmen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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