Zession einer Rentverschreibung, in der Fürstbischof Franz von Waldeck bezeugt, dass unter Bischof Friedrich III. von Wied am avende Simonis et Jude apostolorum 1531 von weiland Johann Kock, Vater des jetzigen Cord Kock, Richter zu Horstmar und Hastehausen, ein Kapital in Höhe von 600 Mark zur Begleichung von Schulden und zum Unterhalt des fürstlichen Hoflagers als Vorschuss aufgenommen wurde, wofür eine jährliche Rente aus dem Haus zu Horstmar, speziell vom Hofschulten des Stiftshofs Bilrebeck, verpfändet und verschrieben wurde, und dass numehr gedachter Cord Kock und dessen Erben mit Bewilligung des Domkapitels den Schultenhof zu Bilrebeck gegen Zahlung von 290 Mark, zugerechnet zu den bereits bezahlten 600 Mark, verpfändet bekommen. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers (aufgrund von Fehlstellen nicht vorhanden). Datierung aufgrund von Fehlstellen nicht vorhanden

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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