Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen. Dort können Sie Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.
Regelungen für die Versorgung von Kriegsopfern in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und in den ost- und südosteuropäischen Staaten (Richtlinien Ost - R10): Bd. 8 -9
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Regelungen für die Versorgung von Kriegsopfern in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und in den ost- und südosteuropäischen Staaten (Richtlinien Ost - R10): Bd. 8 -9
BArch B 149 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung >> B 149 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung >> FB, Teil 4.- Kriegsopferversorgung, Sozial- und Arbeitsmedizin >> Materielles Recht >> Durchführung der Kriegsopferversorgung im Ausland >> Regelungen für die Versorgung von Kriegsopfern in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und in den ost- und südosteuropäischen Staaten (Richtlinien Ost - R10)
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: VI a 1 (1977)