Werden. -Johann Wilhelm auffm Bleck bekundet, daß Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn mit dem Gut aufm Bleck in der Honschaft Krawinckel im Amt Angermund und Kirchspiel Velbert zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Bei Tod oder Zession des Lehnsträgers sind 6 Goldgulden Heergewäte von den Erben zu entrichten. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Conrad Heinrich Hiegeman und Johann Alt-Hardenberg. - Or., Unterschrift

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...