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Graf Eberhard von Württemberg belehnt Ritter Jörg von Helmstatt und seine Mannlehenserben mit Schloss und Dorf Rappenau, wie es sein +Vater Heinrich innegehabt hatte. Rappenau war von Diether von Hettingen ("Hettikeim") der Herrschaft von Württemberg zu Lehen aufgetragen worden; Württemberg besitzt die Öffnung. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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