Hans Schweigkar aus Neckartailfingen, obschon harter Strafe verfallen, nur 14 Tage lang zu Nürtingen gef., weil er wider die Mandate und Gebote von Papst und Kaiser über die Ordnung und Haltung der Kirche (d.h. wohl des Gottesdienstes) vermessen und unflätig geredet hatte, sodann auf eigene Bitte wieder freigelassen, gelobt unter Eid, dergleichen Frevelreden nicht mehr zu führen, sondern sich künftig ehrbar zu verhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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