Nachdem sich die Mengeringhauser Abmachungen von 1543 als nicht tragfähig. erwiesen haben, wird nun zwischen der Gräfin Anna von Waldeck, Tochter zu Kleve,. und ihren Söhnen Philipp, dem Jüngeren, Johan und Franz einerseits und den. Brüdern Henrich und Friedrich von Twiste andererseits unter Vermittlung des Grafen. Berhard zur Lippe, Hermann von Zerssen, Caspar von Dorveld, Amtmann zu. Rhoden und Melchior Linde eine neue Vereinbarung getroffen. 1. Wegen des dem Dorf Twiste zustehenden halben Holzhauser Berges, dem. Gebrauch der ganzen Twister Mark in Holz, Huden und Driften, zu dem die Gräfin. und ihre Söhne und auch die Dorfschaft Twiste die Einwohner der Hüffe zu Twiste. nicht zulassen wollen, ist beschlossen worden, dass die Gräfin die Hausbesitzer. (menner) in den Hüffen zue Twisten zum Gebrauch der Mark gleich den Leuten im. alten Dorf Twiste zulassen will vorbehaltlich der Möglichkeit, guite ordenunge zue. wolfart irer gnadenn unnd des dorfs ufzurichten, derenn sich iderzeit di inwonere uff. beiden seiten der Twist gemeß haltenn sollenn. Dagegen wollen die Hausbesitzer in. den Hüffenn der Gräfin jährlich von jedem Pflug einen halbe Gulden zbd die Kötter. 4 Schillinge geben, also das ein pflug uf ein gulden und ein kotter uff zehenn. schillinge zu rechnenn sey. Außerdem tragen sie bei zu Schoß, Kuhgeld und. Landfuhrpflicht der Leute im alten Dorf. In anderen Punkten bleibt es bei dem Vertrag von 1523. Weil aber die Hüffe durch den +Friedrich von Twiste weiter als vorgesehen mit Leuten. besetzt worden ist, ist daraus dem Dorf Nachteil entstanden. Es soll bei den bisher. 17 Hausgesessenen in der Hüffe bleiben, die ihrerseits keinen Fremden dort wohnen. lassen dürfen. 2. Die Rott- und Scheffel-Ländereien, (roth- ader scheppellender) an der Brebecken. Wardenberg unnd sunst zu Twist sind von der Gräfin nach Wiedereinlösung des. Dorfes Twiste entsprechend dem Mengeringhauser Vertrag an ihre Leute. ausgegeben. Auf die Beschwerde der Brüder Twiste deswegen haben die Gräfin und. der Herr von Waldeck auf 14 Morgen an der Brebeck verzichtet (abgestanden). Damit sind die Brüder Twiste wieder zugelassen, doch dürfen die Einwohner von. Twiste die Früchte unbehindert ernten können. Dafür sollen die Brüder Twiste von. allen Rott- und Scheffel-Ländern am Wartenberg, zu Rocklinghausen und sonst in. der Twister Mark, sofern sie nicht vermöge des Mengeringhauser Vertrages. Anspruch darauf haben ([in Klammern:] wes sie deren vermuge des. Mengeringhausischenn vertrags bishero under irem pflige nit behaltenn) abstehen. Die Asprüche beider Parteien auf die Nutzung der Scheffelländer sind damit. gegeneinander aufgehoben. Frau und Herr von Waldeck wollen vorläufig aus Gnade. auf die Erhebung der Schatzung verzichten, die der Vater der von Twiste gegen den. Vertrag aus den Huffenn erhoben hat. 3. Die Gräfin und der Herr von Waldeck belassen den Brüdern von Twiste das. Patronatsrecht und das Recht der Präsentation der Pfarrer an der Kirche zu Twiste. als Lehen. 4. Die Brüder Twiste dürfen als Burgmannen und adlige Untertanen in der Twister. Mark für ihre eigenen Zwecke und ohne Beteiligung Fremder Hasen, Füchse und. Hühner fangen. Der Graf darf dort von jeher ungehindert jagen. Die Wehre an der neuen Mühle sollen so eingerichtet sein, dass sie der Fischerei nicht. schädlich sind. Künftige oder jetzt nicht berührte Streitpunkte sollen auf Verhörstagen von der Gräfin. und dem Herrn von Waldeck in Güte geschlichtet werden. Ältere vertrege, zuschen. Waldeck unnd Twistenn ufgericht, bleiben von diesem Vertrag unberührt. Siegelankündigung Waldeck, Brüder Twiste und Unterhändler. Datum: 1551 am tage Jacobi apostoli.