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Büchenbeuren-Sohren (Bestand)
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Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik) >> 4KG Kirchengemeinden >> 4KG 106B Büchenbeuren-Sohren
Bestandsbeschreibung: Geschichte der Kirchengemeinden Der Hauptort Sohren mit den Ortschaften Sohren, Lautzenhausen, Bärenbach, Büchenbeuren, Wahlenau, Niederweiler und Hahn gehörte zum Amt Kirchberg der vorderen Grafschaft Sponheim. In den Orten des Amtes Kirchberg wurde 1557 die Reformation eingeführt. 1583 erfolgte der Übergang zum Calvinismus und 1708 die Abtretung des Amtes Kirchberg an Baden. Pfarrsitz war zu diese Zeit Sohren. Nachdem durch den pfälzischen Landesherren das reformierte Bekenntnis eingeführt wurden war, errichtet man in der Kirche zu Sohren eine zweite Kanzel für die Abhaltung eines lutherischen Gottesdienstes. Der evangelische Gottesdienst wurde in den Zeiten des 30jährigen Krieges beibehalten, aber 1688 wurde die Kirche in Sohren für simultan erklärt und 1689 der Sitz des evangelischen Pfarrers nach Büchenbeuren verlegt. Die Kirchenleitung dehnte 1707 das Simultaneum auch auf die Kirche in Büchenbeuren aus. Später wurde das Simultaneum in den evangelischen Kirchengemeinden dadurch aufgelöst, das beide Gemeinden eine eigene katholische Kirche bekamen. Heute ist Sohren wie auch Büchenbeuren eine eigene Gemeinde mit Pfarrsitz und gehört zum Evangelischen Kirchenkreis Simmern-Trarbach. Hinweis zur Erschließung Der vorliegende geordnete Bestand des Archivs wurde in verschiedenen Etappen und über 3 Jahre verteilt aus den Pfarrhäusern in Büchenbeuren und Sohren abgeholt und zum Ordnen und Verzeichnen in die Evangelische Archivstelle nach Boppard gebracht. Eine Ordnung der abgeholten Akten war nicht zu erkennen. Auch hatte die Akten keine größeren Schäden, die festgestellten Schäden stammen überwiegend vom dem unsachgemäßen Umgang mit diesen in früherer Zeit. Die älteren Akten waren zum Teil in Mappen oder in Papierbögen eingeschlagen und diese teils zugebunden oder waren mit der Fadenheftung zusammengenäht. Die Ordnung des Bestandes erfolgte im Jahre 2016. Die vorhandenen Akten waren größtenteils nach dem Registraturplan von 1833 geordnet. Die Altsignaturen wurden mit übernommen und der frühere Registaturplan beigefügt. Dies hatte zur Folge, dass es nicht immer möglich war, den früheren Plan auf den heutigen zu übertragen. Die Akten wurden nach dem Registraturplan von 2004 der Evangelischen Kirche im Rheinland geordnet. Sollte bei den Akten keine Bezeichnung der Gemeinde angegeben sein, bezieht es sich auf die Kirchengemeinde Büchenbeuren. Auf Grund des offensichtlichen Papiermangels im 18. Jahrhunderts auf dem Lande hat der Pfarrer verschiedene ähnlich gelagerte Vorgänge in einer Akte zusammengefasst, bzw. fadengeheftet. Da eine Trennung nicht immer möglich war, wird empfohlen immer alle Aktentitel einer Gruppe durchzusehen. Eine regelmäßige Kassation des Bestandes hat nie stattgefunden. Beim Ordnen und Verzeichnen des Bestandes wurde kaum etwas kassiert und wenn, dann waren es nur allgemeine Schreiben die nach 1950 angefertigt wurden und keinen Bezug zur Gemeinde hatten oder an andere Stelle bereits vorliegen. Der geordnete Bestand hat eine Laufzeit von 1652-2002, weist aber zum Teil große zeitliche Lücken auf, ebenso sind nicht alle Registraturplangruppen vorhanden. Der Bestand umfasst 152 Verzeichnungseinheiten und ist in 27 Archivkartons verpackt. Boppard, Oktober 2018 Uwe Hauth Ergänzung: Ende des Jahres 2020 wurden aus dem Pfarrhaus in Büchenbeuren noch weitere Akten übernommen und Anfang 2021 in den vorhandenen Bestand eingearbeitet. Diese haben die Nummern 153-181. Plan zur Registraturverwaltung (1833) I. Errichtung der Pfarrei Hierin werden alle Verhandlungen reponirt, welche auf die Gründung der Pfarrei, die Circumscription der selben, das Verhältniß derselben zu den geistlichen und weltlichen Vorgesetzten, Sammlungen der Amtsblätter, wie auch sonstigen Verordnungen, statistische Nachrichten der Pfarrei, Bezug haben. Historische Denkmäler und Inschriften. II. Kirchen-Angelegenheiten 1. Innere Angelegenheiten A. Kirchenverfassung Hierher kommen die, Verhandlungen über Kirchenbegebenheiten, Reformation, Union, Verhältnis zur katholischen Kirche B. Religionsunterricht Hier werden die Verhandlungen reponiert, welche auf das Innere des Gottesdienstes und dessen Abhandlung, Bezug haben, als: Vorschriften über Kanzelvorträge, Betstunden, Beichte, Abendmahl, Katechumenen-Unterricht, Confirmation. Übertritt von der einen zur anderen Confession. C. Kirchen- und Religions-Gebräuche, Ceremonien und Feste Alles, was das Äußere des Gottesdienstes angeht, als: Vorschriften über die Liturgie, Kirchenmusik, Feier der Sonn- und Festtage, Bet-, Buß-, Danktage und Siegesfeste oder sonstige Andachten bei der Pfarrgemeinde. 2. Äußere Kirchen-Angelegenheiten A. Äußere Kirchenzucht und Ordnung Hier werden die Verhandlungen reponiert, welche auf die äußere Verrichtung des Gottesdienstes und die dazu erforderlichen Requisten Bezug haben z.B.: Kirchenordnungen, Kirchendisciplin, Kirchenvisitation, Kircheninventarium, Stuhlordnung, Verhütung der Störung des Gottesdienstes, Schließung der Kirchenthüren. B. Pfarrei Hierher kommen die speziellen Verhandlungen wegen Besetzung, Einkünfte, Berechtigungen der Pfarrstelle zu der Gemeinde, Pfarrverband, Parochailzwag, etc. C. Kirchenvorsteher, Kirchenbedienstete Verhandlungen wegen Anstellung der Kirchenvorsteher, Küster, Organisten etc., deren Amt und Pflichten. 3. Taufen, Trauungen, Begräbnisse A. Taufen Vorschriften über Kindertaufen, Gevattern etc, B. Trauungen Verhandlungen über Verlöbnisse, Aufgebote, Trauungen, gemischte Ehen etc. C. Begräbnisse Leichen- und Begräbniß-Ceremonien. Leichenpredigten. D. Kirchenbücher und Tabellen Hier werden die Tauf-, Sterbe-, Copulations- etc. Register aufgestellt. 4. Geduldete Religions-Secten A. Christliche Secten (Herrenhuter, Mennoniten) B. Juden (Übertritt derselben zur christlichen Religion) III. Unterrichtssachen 1. Öffentlicher Unterricht A. Elementarschulen in der Pfarrei Hierhin kommen alle Verhandlungen über die öffentlichen-, Privat- und Judenschulen der Pfarrei, in so weit dem Pfarrer die Aufsicht auf das Schulwesen zusteht. 2. Privatunterricht IV. Kirchen-, Kapellen- und Pfarrgebäude 1. Kirchengebäude A. Bau und Reparatur der Kirche, resp. Kapelle Hierher kommen auch die Verhandlungen wegen allenfallsiger Verpflichtung zum Kirchenbau in der Pfarrei, desgleichen wegen der Kapelle. B. Bau und Reparatur der Pfarrgebäude Desgleichen wegen des Baues wie auch über die Unterhaltung desselben, Inventarium desselben. V. Kirchen-, Kapellen- und Pfarrvermögen und Stiftungen, Collecten 1. Kirchenvermögen A. Das Vermögen der Kirche, resp. Kapelle und Pfarrei Hier kommen die Nachweisungen hin über das Vermögen an Capitalien und Liegenschaften etc. der Kirche, Kapelle, Pfarrei. Etats und Rechnungen derselben, die Verhandlungen wegen Bestellung des Kirchenrechners, dessen Instructionen und Cautionsleistungen. Lagerbücher. B. Das Vermögen in specie der Pfarrei Bemerkungen wie bei dem Kirchen- und Kapellenvermögen, exclusive der Verhandlung wegen des Rechners. C. Stiftungen Hier werden alle Verhandlungen reponirt, wegen der Vermächtnisse, Schenkungen und Stiftungen an die Kirche, Kapelle und Pfarrei. D. Collecten Desgleichen wegen der Abhaltung der Collecten, Erhebung des Klingelbeutelgeldes und wegen der Sammlung an den Kirchtenthüren. VI. Fremde Sachen Hierher kommen die zu einem fremden Ressort gehörigen und dahin Angegebenen Sachen und Requisitionen an das Pfarramt in Angelegenheiten außerhalb des Ressorts.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.