Peter Rinkontz aus Schöllbronn (Schelckbründt) [KR. Pforzheim], zu Neuenbürg gef., weil er zu Birkenfeld dem Crysten Hans und dem Bertsch 6 fl 20 Pfennige gestohlen hatte, jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, schwört U. Er stellt ferner seinen Vater als Bürgen, der eidesstattlich gelobt, seinen Sohn im Falle des Bruchs dieser Verschreibung binnen Monatsfrist auf erfolgte Mahnung nach Neuenbürg ins Gef. zu stellen, andernfalls aber sich selbst innerhalb 8 Tagen danach vor dem Amtmann einzufinden und ohne dessen Erlaubnis nicht mehr von dannen zu kommen. Bürge: Joß Rinkontz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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