Wolf Meußel, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Östringen beurkunden eine Gültverschreibung des Mattheis Hertel und seiner Ehefrau Barbara über 50 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des Domstifts zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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