Citationis Auseinandersetzung um Eröffnung eines Testaments
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(1) 3608
Wismar U 58 (W U n. 58)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 21. 1. Kläger U
(1765-1767) 20.08.1767-19.09.1767
Kläger: (2) Dr. Joachim Christoph Ungnade, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Dr. Johann David Lembke als Bevollmächtigter der anderen Erben der Ehefrau des Dr. Ungnade
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet um Eröffnung des in der Tribunalskanzlei hinterlegten Testaments seiner verstorbenen Ehefrau und Vorladung des Dr. Lembke zu diesem Termin. Das Tribunal setzt am selben Tag den 22.08. fest und lädt Lembke vor. Am 22.08.1767 wird der Kl. lt. Testament als Universalerbe eingesetzt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Prozessbeilagen: (7) von Protonotar B.G. Sander angefertigtes Protokoll der Versiegelung des Hauses Ungnades vom 06.07.1767 und der Entsiegelung vom 22.08.1767; Testament der Agneta Ungnade, geb. Petersen vom 04.02.1765; Vollmacht des Kl.s für Dr. Theodor Johann Quistorp vom 28.08.1767
Beklagter: Dr. Johann David Lembke als Bevollmächtigter der anderen Erben der Ehefrau des Dr. Ungnade
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet um Eröffnung des in der Tribunalskanzlei hinterlegten Testaments seiner verstorbenen Ehefrau und Vorladung des Dr. Lembke zu diesem Termin. Das Tribunal setzt am selben Tag den 22.08. fest und lädt Lembke vor. Am 22.08.1767 wird der Kl. lt. Testament als Universalerbe eingesetzt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Prozessbeilagen: (7) von Protonotar B.G. Sander angefertigtes Protokoll der Versiegelung des Hauses Ungnades vom 06.07.1767 und der Entsiegelung vom 22.08.1767; Testament der Agneta Ungnade, geb. Petersen vom 04.02.1765; Vollmacht des Kl.s für Dr. Theodor Johann Quistorp vom 28.08.1767
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ