Die Brüder Christoph Heinrich und Heinrich Ernst von Schleinitz, königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer Hauptmann und königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer Major, gegen Adolph Gotthelf Rudolph von Schleinitz zu Korpitzsch, königlich-polnischen und kurfürstlich-sächsischen Rittmeister, wegen der Konstitution eines Lehnsquanti von 12000 Gulden (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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