Rolf von Sechtem (Sechtheim), Thile von Rheindorf (Ryndorp) und sämtliche Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen Georg Musmenger, Bürger zu Bonn, und seine Ehefrau Ryka bekannt haben, dass sie vor etlichen Jahren dem Dekan und Kapitel des Stifts zu Bonn einen Erbzins von 2 Mark verkauft und auf das Haus und den anliegenden Wingert in der Kapellengasse gegenüber dem Haus der Deutschherren von Ramersdorf (-torp) angewiesen haben. Dies geschah mit Genehmigung des Lehnherrn Gerhart von der Berensmytten, der 5 1/2 Schilling Pfennige Kölner Pagaments erblich an dem Haus hat. Derselbe hat dieses Erbe damals dem Stift vor den Schöffen aufgetragen, und Georg und Ryka haben es von den Stiftsherren als rechten Lehnherren wieder empfangen. Hernach haben die Eheleute weitere 2 Mark den Stiftsherren verkauft und auf dasselbe Haus angewiesen zum Jahrgedächtnis des + Wilhelm von Schleiden (von der Sleyde), Dompropstes zu Köln, zahlbar jährlich am Martinstag [11. November]. Die Kaufsumme hat ihnen Johann von Bingen (Bynge), Kantor des Stifts zu Bonn, Treuhänder (fomentyrer ind syelwerder) Wilhelms, ausgezahlt. Für die zweiten 2 Mark sollten dieselben Bedingungen und Auflagen gelten wie für die erste Gülte gemäß Zinses Recht und Gewohnheit zu Bonn. - Zum Zeugnis der Wahrheit des Vorstehenden und damit es stets eingehalten werde, haben die Schöffen Rolf und Thile auf Bitten beider Parteien ihre Siegel angehangen. ... gegheven ... 1368 an deme nehsten dingstage nach sente Mathies dages.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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